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BVerwG, 13.02.1997 - 5 B 159.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ahnungslosigkeit des Sozialhilfeträgers von der Bedürftigkeit des Hilfeempfängers - Notwendigkeit einer erneuten Antragstellung bei konkreten Anhaltspunkten für eine sozialhilferechtliche Notlage - Doppelte Begründung des Berufungsurteils in je selbstständiger Weise - ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.1996 - 7 S 868/96
- BVerwG, 13.02.1997 - 5 B 159.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90
Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1997 - 5 B 159.96
In einem solchen Fall kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der beiden Begründungen ein Revisionszulassungsgrund im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - und vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - m.w.N.). - BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90
Rückforderung von Blindengeld
Auszug aus BVerwG, 13.02.1997 - 5 B 159.96
In einem solchen Fall kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der beiden Begründungen ein Revisionszulassungsgrund im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - und vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - m.w.N.).